Wenn Sie von der Corona-Krise betroffen sind und Ihnen deshalb die Zahlungen nicht zumutbar sind, können Sie ab sofort die Aussetzung der Zins- und Tilgungszahlungen für Ihre Verbraucherkredite für drei Monate veranlassen. Die gesetzliche Regelung dazu sieht vor, dass Sie die Zahlungen spätestens im Juli 2020 wieder aufnehmen müssen. Zahlungen, die Sie jetzt aussetzen, werden angehängt an die ursprünglich vereinbarte Kreditlaufzeit.
Finden Sie den passenden Kredit für Ihre Vorhaben.
Ihre Sparkasse hat individuelle Lösungen für Ihre Immobilienfinanzierung. Finden Sie die passende Finanzierung für Ihre eigenen vier Wände.
Erforderlich für eine Kreditentscheidung ist ein persönliches Beratungsgespräch in einer Filiale. Dazu senden Sie einfach online Ihre Finanzierungsanfrage ab oder vereinbaren einen Beratungstermin. Ihr Berater setzt sich dann mit Ihnen in Verbindung.
Falls Sie noch nicht Sparkassen Kunde sind, benötigen Sie für ein persönliches Beratungsgespräch Ihre Gehaltsbescheinigungen der letzten drei Monate, eine Kopie des Arbeitsvertrages sowie Ihren Personalausweis.
Wie schnell Sie Ihren Kredit zurückzahlen können ist abhängig von jeweiligen Kreditkonditionen. Sonderzahlungen sind häufig möglich – Details bespricht Ihr Berater mit Ihnen.
Sollzins
Der Sollzins bildet den Nominalbetrag des Kredits ab. Häufig ist der Sollzins gebunden und bleibt während der Kreditlaufzeit gleich.
Effektivzins
Der Effektivzins oder effektive Jahreszins beinhaltet die Bearbeitungsgebühr oder bei einer Baufinanzierung eine Vermittlungsprovision. Der effektive Jahreszins umfasst also alle Kosten, die jährlich für einen Kredit anfallen.
Annuitätendarlehen
Ein Annuitätendarlehen ist ein Kredit, der in gleichbleibenden monatlichen Raten zurückgezahlt wird.
Abzahlung/Rückzahlung
Bei Kreditabschluss werden die Details der Abzahlung genau festgelegt. Dazu gehören Kreditsumme und -laufzeit, Zinssatz, Ratenhöhe und Ratenanzahl sowie der Beginn der Zahlungen.
Barkredit
Bei einem Barkredit wird die Kreditsumme entweder bar ausgezahlt oder auf das Girokonto des Kunden überwiesen.
Bonität
Die Bonität gibt an, ob eine Person beziehungsweise ein Unternehmen zahlungsfähig ist, sprich: die Raten zuverlässig abbezahlen kann.
Bürgschaft
Im Fall einer Zahlungsunfähigkeit übernimmt eine Person (der Bürge) die Rückzahlung des Kredits an den Kreditgeber.
Darlehen
Ein Darlehen ist ein Vertrag, bei dem ein Kreditgeber einem Kreditnehmer Geld für einen bestimmten Zeitraum und zu bestimmten Konditionen leiht.
Deckung
Bei einem Zahlungsausfall „deckt“ das Vermögen des Kreditnehmers die offenen Forderungen des Kreditinstituts. Das heißt, es geht in entsprechender Höhe der noch ausstehenden Raten in dessen Besitz über.
Disagio
Fällt bei einer Kreditvergabe ein Disagio (eine umsatzabhängige Gebühr) an, wird das von dem eigentlichen (Nenn-)Wert des Kredits abgezogen. Die ausgezahlte Kreditsumme ist also geringer.
Dispositionskredit/Dispo (eingeräumte Kontoüberziehung)
Gerät ein Girokonto in die roten Zahlen, deckt der Dispositionskredit (eingeräumte Kontoüberziehung) bis zu einer Obergrenze das Minus. Dieser hat in der Regel einen höheren Zinssatz als ein Ratenkredit.