Wenn Sie von der Corona-Krise betroffen sind und Ihnen deshalb die Zahlungen nicht zumutbar sind, können Sie ab sofort die Aussetzung der Zins- und Tilgungszahlungen für Ihre Verbraucherkredite für drei Monate veranlassen. Die gesetzliche Regelung dazu sieht vor, dass Sie die Zahlungen spätestens im Juli 2020 wieder aufnehmen müssen. Zahlungen, die Sie jetzt aussetzen, werden angehängt an die ursprünglich vereinbarte Kreditlaufzeit.
Finden Sie den passenden Kredit für Ihre Vorhaben.
Ihre Sparkasse hat individuelle Lösungen für Ihre Immobilienfinanzierung. Finden Sie die passende Finanzierung für Ihre eigenen vier Wände.
Erforderlich für eine Kreditentscheidung ist ein persönliches Beratungsgespräch in einer Filiale. Dazu senden Sie einfach online Ihre Finanzierungsanfrage ab oder vereinbaren einen Beratungstermin. Ihr Berater setzt sich dann mit Ihnen in Verbindung.
Falls Sie noch nicht Sparkassen Kunde sind, benötigen Sie für ein persönliches Beratungsgespräch Ihre Gehaltsbescheinigungen der letzten drei Monate, eine Kopie des Arbeitsvertrages sowie Ihren Personalausweis.
Wie schnell Sie Ihren Kredit zurückzahlen können ist abhängig von jeweiligen Kreditkonditionen. Sonderzahlungen sind häufig möglich – Details bespricht Ihr Berater mit Ihnen.
Sollzins
Der Sollzins bildet den Nominalbetrag des Kredits ab. Häufig ist der Sollzins gebunden und bleibt während der Kreditlaufzeit gleich.
Effektivzins
Der Effektivzins oder effektive Jahreszins beinhaltet die Bearbeitungsgebühr oder bei einer Baufinanzierung eine Vermittlungsprovision. Der effektive Jahreszins umfasst also alle Kosten, die jährlich für einen Kredit anfallen.
Effektiver Jahreszins / Effektivzins
Der effektive Jahreszins erfasst neben dem Sollzins alle anfallenden Kosten eines Kredits pro Jahr. Die Angabe des effektiven Jahreszinses stellt sicher, dass der Kreditnehmer einen Überblick über die kompletten Kosten eines Kredits hat.
Eigenkapital
Das Eigenkapital umfasst alle verfügbaren Vermögenswerte eines Kreditnehmers.
Einkommensnachweise
Wollen Angestellte einen Kredit aufnehmen, müssen sie in der Regel die drei letzten Gehaltsabrechnungen (Einkommensnachweise) vorlegen, um ihre Zahlungsfähigkeit zu beweisen.
Insolvenz/Privatinsolvenz
Sind Privatpersonen oder Firmen zahlungsunfähig, können sie ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen – und sind damit insolvent. Andere Begriffe sind Konkurs oder Bankrott.
Konsumkredit
Diese Form des Ratenkredits ist (im Gegensatz zum Immobilienkredit) nicht zweckgebunden. Er wird meist für Objekte des täglichen Gebrauchs (wie etwa Fernseher, Waschmaschine oder auch eine Reise) genutzt.
Kreditoptimierung/Umschuldung
Bei der Umschuldung werden ein oder mehrere Kredite in einen neuen Kredit überführt. Häufig geschieht dies, um die monatlichen Raten zu senken. Das kann zu einer längeren Laufzeit der Rückzahlung führen.
Kreditversicherung/Restschuldversicherung/Restkreditversicherung
Die Restschuldversicherung übernimmt die weiteren Kreditzahlungen, wenn der Kreditnehmer selbst sie wegen Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Tod nicht mehr aufbringen kann.
Kreditvertrag
Er regelt alle Konditionen (wie Höhe, Kosten und Laufzeit) zwischen Kreditgeber und -nehmer.
Kündigung
Der Schuldner kann einen Restkreditbetrag vorzeitig zurückzahlen. Dafür nutzt er entweder eigenes Kapital oder er löst den noch bestehenden Betrag mit einem neuen Kredit ab (Umschuldung). Dabei können aber Kosten (wie die Vorfälligkeitsentschädigung) entstehen.
Laufzeit
Bis zum vereinbarten Ende einer Laufzeit muss der Schuldner den Kredit samt Zinsen zurückzahlen.