Die gut strukturierte Regelung Ihrer eigenen Vermögensnachfolge gehört zu den wichtigsten und sensibelsten Entscheidungen, die Sie im Laufe Ihres Lebens treffen müssen. Zugleich können die Gestaltung und Umsetzung höchst komplex sein.
Unsere Dienstleistung Generationenberatung gliedert sich in mehrere Phasen.
Zunächst lernen Sie unsere Spezialisten kennen, erhalten erste Impulse und entscheiden dann über eine Zusammenarbeit.
Am Anfang dieser Zusammenarbeit steht eine umfassende Aufnahme Ihrer vermögensseitigen und familiären Rahmenbedingungen. Dabei werden auch Ihre individuellen Ziele und Wünsche im Rahmen der Nachfolgeplanung berücksichtigt.
Unsere Spezialisten erarbeiten folgend ein Lösungskonzept und bewerten hierbei vor allem Ihre aktuelle Situation und die Auswirkungen bereits getroffener Entscheidungen, z.B. zur gesetzlichen Erbfolge. Darauf aufbauend werden Handlungsoptionen aufgezeigt, die unter Einbindung Ihrer vertrauten Steuer- und Rechtsberater oder unserer diesbezüglichen Netzwerkpartner konkretisiert und umgesetzt werden können. Bei der Umsetzung werden Sie auf Wunsch von unsere Spezialisten weiter begleitet.
Dies schafft Ihnen und Ihrer Familie eine solide Basis für den optimalen Vermögensübergang in die kommenden Generationen.
Vollmachten und Verfügungen
Sie sollen jederzeit handlungs- und entscheidungsfähig bleiben.
Deshalb ist es wichtig, rechtzeitig und umfassend zu regeln, wer (z.B. Ehepartner oder Kinder) Sie vertreten und für Sie sprechen darf, wenn Sie selbst vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr handeln oder entscheiden können. Wir zeigen Ihnen die Möglichkeiten auf - die höchstpersönlichen Entscheidungen treffen Sie.
Mit einer Konto-/Depotvollmacht gewähren Sie einer Vertrauensperson Zugriff auf einzelne Konten oder Depots. Die Vollmacht kann über den Tod hinaus gelten und jederzeit durch Sie widerrufen werden.
Um Bankangelegenheiten unkompliziert zu regeln, empfiehlt sich zusätzlich oder alternativ zur Konto-/ Depotvollmacht die Einräumung einer Generalvollmacht bei Ihrer Sparkasse/Bank. Mit dieser unbeschränkten Generalvollmacht kann eine Vertrauensperson Sie in der gesamten Geschäftsverbindung umfassend vertreten – auch über Ihren Tod hinaus.
Hier setzen Sie eine Vertrauensperson ein, um Ihre Interessen der Personen- und Vermögensvorsorge zu wahren und rechtsverbindlich zu handeln, wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können. Der Vorsorgebevollmächtigte muss, anders als ein Betreuer, nicht gerichtlich bestellt werden und ist dem Gericht gegenüber auch nicht zur Rechenschaft verpflichtet.
Sie ermächtigen eine oder mehrere Personen, Sie vollumfänglich (nicht nur in Bankangelegenheiten) zu vertreten.
Für den Fall Ihrer vorübergehenden und dauerhaften Geschäftsunfähigkeit benennen Sie eine bestimmte Person als gewünschten Betreuer, den das Betreuungsgericht dann bestellt. Den Umfang der Befugnisse des Betreuers bestimmt das Gericht je nach Ausmaß der Betreuungsbedürftigkeit.
Sie legen Ihren Willen und Ihre Wünsche für die Behandlung bei Krankheit oder altersbedingtem Kräfteverfall in der unabdingbar finalen Lebensphase fest und entlasten damit Ihre Vertrauenspersonen emotional bei schweren Entscheidungen. Sie können nur regeln, was gesetzlich erlaubt ist.
Sie bestimmen, wer Ihre minderjährigen Kinder nach Ihrem Tod als gesetzlicher Vormund vertreten und begleiten soll. Das Familiengericht muss die benannte Person grundsätzlich zum Vormund bestellen, sofern diese bereit ist und dem keine Gründe entgegenstehen.
Erben und Vererben
Ihr letzter Wille sollte gehört werden und Sie sollten Ihre Wünsche, Wertevorstellungen und Lebensleitlinien in Ihrem familiären Umfeld klar zum Ausdruck bringen. Nur dann haben Ehepartner, Lebenspartner und gegebenenfalls Kinder und Enkelkinder das Gefühl, durch Ihr Lebenswerk gut versorgt zu sein.
Um Ihre Ziele zu erreichen, binden wir frühzeitig Ihre vertrauten Steuer- und Rechtsberater oder unsere diesbezüglichen Netzwerkpartner ein.
Übrigens…gut zu wissen:
Testamentsvollstreckung
Ihr Testament sorgt im besten Fall für klare Spielregeln unter den Erben und weiteren Begünstigten. In vielen Fällen empfiehlt es sich jedoch, eine neutrale Instanz mit der verbindlichen Umsetzung der Inhalte zu beauftragen. Ein sogenannter Testamentsvollstrecker handelt in Ihrem Sinne und streng nach Ihren Vorgaben.
Je anspruchsvoller sich Ihr Nachlass gestaltet und je komplexer die familiären Verhältnisse sind, desto wichtiger wird eine kompetente Umsetzung Ihres letzten Willens durch eine möglichst neutrale Instanz.
Der Schlüssel zu einer erfolgreichen Testamentsvollstreckung liegt in der Auswahl der Vertrauensperson. Hier arbeiten wir eng mit unserem Netzwerkpartner, der Nord/LB, zusammen. Diese garantiert die professionelle Abwicklung des Amtes vom ersten bis zum letzten Schritt durch erfahrene Mitarbeitende. Auch Sonderthemen wie Kunstsammlungen oder Oldtimer im Nachlass werden hier mit der notwendigen Expertise behandelt und, sofern im Testament nicht anders verfügt, marktgerecht für die Erben verwertet.
Stiftungen
Viele Menschen wollen mit ihrem monetären oder dinglichen Lebenswerk nicht nur ihre Erben bedenken, sondern weit über ihr Lebensende hinaus auch gemeinnützig wirken.
Dieser Wunsch tritt oft auch dann in den Mittelpunkt, wenn es keine oder keine geeigneten Erben gibt. Dauerhafter Kapitalerhalt oder erbschaftssteuerfreier Erwerb sind gute Gründe zu stiften - ob zu Lebzeiten oder von Todes wegen.
Naturschutz oder Forschung, Jugendarbeit oder Altenhilfe, Kultur oder Sport - Sie fördern Ihr Anliegen nachhaltig und auf Wunsch regional.
Mit der Expertise unseres Stiftungsmanagements samt externem Expertennetzwerk stehen wir Ihnen rund um das Thema zur Seite. Wir beraten und begleiten Sie daher bei der Entscheidung, ob eine eigene Stiftung oder eine Stiftungsbeteiligung für Sie ein guter Weg ist.
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